Winterdienst

Der Winter hat natürlich auch seine schönen Seiten, aber viele erinnert die kalte Jahreszeit an solche Dinge wie Schneeschippen und Streuen. Früh am Morgen sieht der Schnee bekanntlich am schönsten aus, aber spätestens, wenn es zur Schule oder in die Arbeit geht, ist jeder froh, dass der Winterdienst den Schnee schon weggeräumt und auch gestreut hat. Immer mehr Vermieter entscheiden sich für einen professionellen Winterdienst und entbinden so die Mieter von der lästigen Pflicht, früh aufzustehen und die Wege vor dem Haus von Schnee und Eis zu befreien.

Der Winter kann gefährlich werden

So schön Schnee auch aussieht, vor allem für Fußgänger kann die weiße Pracht sehr schnell sehr gefährlich werden. Immer, wenn sich der Schnee und das Eis in Matsch verwandeln, wird der Gehweg zu einer Rutschbahn. Es sind die Eigentümer der Häuser, die dafür sorgen müssen, dass der Bürgersteig vor ihrem Haus geräumt und auch gestreut wird. Der professionelle Winterdienst übernimmt diese Aufgabe und verhindert, dass sich Passanten bei einem Sturz verletzen. Wenn so etwas passieren sollte, kann es für den Eigentümer des Hauses richtig teuer werden: Je nach Gemeinde oder Stadt sind Geldbußen von bis zu 10.000 Euro möglich.

Bis wann muss der Winterdienst geräumt haben?

Die Pflicht des Schneeräumens und Streuens beginnt in der Regel mit dem morgendlichen Berufsverkehr um 7:00 Uhr, bis zu diesem Zeitpunkt muss der Gehweg vom Schnee befreit und auch gestreut sein. Diese Zeitangabe ist jedoch nicht überall bindend, in einigen Ortschaften kann sich der Winterdienst auch bis 8:00 Uhr Zeit lassen. Die Pflicht des Schneeräumens und Streuens endet um 20:00 Uhr, es gibt allerdings auch hier Ausnahmen, wenn es zum Beispiel ein stark frequentierter Gehweg ist.

Wie viel Platz muss sein?

Anzunehmen, dass der Gehweg in seiner kompletten Breite freigeräumt werden muss, ist ein Irrtum, es reicht aus, nur einen Streifen auf dem Bürgersteig vom Schnee zu befreien und zu streuen. Als Faustregel gilt auch für den professionellen Winterdienst: Es müssen immer zwei Fußgänger nebeneinander oder ohne Probleme aneinander vorbeigehen können. Dies entspricht in etwa einer Breite von 1,50 Meter. Dieser Streifen muss frei sein, damit niemand ausrutschen und zu Schaden kommen kann.